Startseite arrow Rathaus online
Grundsteuer B .
Bebaute bzw. unbebaute Grundstücke, Eigenheime, Mehrzweckgebäude, Bungalow, Garagen, Eigentumswohnungen (Erläuterungen)

Der finanzamtliche Grundlagenmessbescheid ist die Basis für die zu entrichtende Grund-
steuer B. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Flöha berägt 400 vom Hundert.

 
<< Anfang < zurück 1 2 3 4 5 6 vorwärts > Ende >>

Ergebnisse 46 - 60 von 79
© 2006 Stadtverwaltung Flöha     Impressum     Kontakt     designed by w3work