Bebaute bzw. unbebaute Grundstücke, Eigenheime, Mehrzweckgebäude, Bungalow, Garagen, Eigentumswohnungen (Erläuterungen)
Der finanzamtliche Grundlagenmessbescheid ist die Basis für die zu entrichtende Grund-
steuer B. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Flöha berägt 400 vom Hundert.