| Wespenbeseitigung – nicht immer ein Fall für die Feuerwehr . |
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Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die technische Hilfe bei Schäden und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse und Unglücksfälle (Pflichteinsätze der Feuerwehr). Die ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind. Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig durch fachkundige Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe des Betroffenen möglich ist. Bei der Bekämpfung von Wespen oder anderen Schädlingen ist allerdings davon auszugehen, dass grundsätzlich Hilfe durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma geleistet werden kann. Aus diesem Grund müssen wir darauf aufmerksam machen, dass in Zukunft Einsätze der Feuerwehr zur Wespenbekämpfung nur noch im Ausnahmefall geleistet werden und diese dann auch kostenpflichtig sind. Die Kosten werden auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Flöha erhoben. Ausgenommen hiervon bleiben selbstverständlich Einsätze zur Abwehr von akuten Gefahren für das Leben oder die Gesundheit. Zur Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den Branchenbüchern usw. entnommen werden. Stadtverwaltung Flöha Ordnungsverwaltung |
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