| Auferstehungskirche . |
Zur Geschichte
Ev.- Luth. Auferstehungs-
kirche Flöha-Plaue
Den Gebietsumfang der Kirchgemeinde Flöha-Plaue bilden die ehemaligen Grenzen des Ortes Plaue-Bernsdorf. Die Rechtsvertretung für die Kirchgemeinde mit dem Waldfriedhof Flöha-Plaue an der Friedhofstr.1 obliegt dem Kirchenvorstand. Die Kirchgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Beerdigungen und Aufnahme in die Kirche
Gemeindezentrum
wenden Sie sich an das Gemeindebüro. Zur Information über unsere Veranstaltungen wird ein Gemeindebrief herausgegeben, der im Gemeindebüro und bei der Friedhofsverwaltung erhältlich ist. Umzüge in der Stadt Flöha und von oder nach anderen Orten, sowie Todesfälle ohne kirchliche Mitwirkung von Kirchgemeindegliedern, bitten wir dem Gemeindebüro mitzuteilen. Kirchensteuer
Die Landeskirchensteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen oder ist mit der Einkommensteuer zu entrichten. Das Kirchgeld wird nach kirchl. Ordnung durch die Kirchgeldstelle im Gemeindebüro erhoben und verbleibt voll zur Deckung der Ausgaben in unserer Kirchgemeinde. Die Kirchgeldsätze sind zur Zeit:
Waldfriedhof
Gottesdienste
Die Gottesdienste finden in der Regel abwechselnd 8.30 Uhr oder 10.00 Uhr statt. Es sind bei Sondergottesdiensten aber auchandere Zeiten möglich. Deshalb unbedingt die Angaben im Stadtkurier oder der Freien Presse beachten.
Singkreis
Der Singkreis trifft sich Donnerstags 20.00 Uhr im Kirchgemeinderaum zur Baumwolle 17. Wer Lust zum Singen hat, ist dazu herzlich eingeladen. Es werden noch Sängerinnen und Sänger gebraucht. Alle Anfragen, Vorschläge und Hinweise richten Sie bitte an die genannten Ansprechpartner.
Der Waldfriedhof Flöha-Plaue
Der Friedhof wurde im Jahre 1909 von den damaligen Besitzern der Baumwollspinnerei E. J. Clauß Nachf. Plaue Frau Marie Magdalene verw. Clauß und Herrn Ernst Stephan Clauß zum 100 jährigen Geschäftsjubiläum gestiftet. Der Friedhof in der Friedhofstr.1 ist eine öffentliche Einrichtung. Entsprechend der Friedhofsordnung können alle Einwohner der Stadt Flöha diesen Nutzen, sofern die Friedhofsordnung anerkannt wird.
Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Grabstelle nicht verkauft oder gekauft wird (es entsteht keine Eigentumsänderung), sondern nur eine Nutzung entsteht. Das ist besonders für die Gestaltung der Grabstellen wichtig. Dazu gibt es in der Friedhofsordnung entsprechende Vorschriften. Es ist immer gut, sich in allen Fragen an den Friedhofsverwalter, Herrn Schmidel zu wenden. Besonders hinweisen müssen wir noch auf die Urnengemeinschaftsstellen. Hier gelten die Sonderbestimmungen der Friedhofsordnung. Keinesfalls dürfen beigesetzte Urnen umgesetzt werden. Die gültige Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung kann eingesehen werden.
>> Friedhofsordnung Kontakt: Auferstehungskirche Flöha-Plaue Zur Baumwolle 17 09557 Flöha Tel.: 03 72 6 / 27 14 oder 71 13 05 |
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