- Wohngeldantrag
- Lastenzuschuss
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (SAB)
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Schwerbehindertenausweis/Verlängerung
- Beantragung von Leistungen nach dem Landesblindengeld
- Sozialpass
- Aufnahme in eine städtische Kindereinrichtung
Sie erhalten bei uns Antragsformulare für:
- Wohngeld (Mietzuschuss)
- Lastenzuschuss (Eigenheimbesitzer/Eigentumswohnung)
- Wohnberechtigungsschein (SAB)
- Sozialpass
- Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Scherbehinderte / Erst- und Erhöhungsanträge für Schwerbehinderte
- Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (Erstantrag)
- Anträge auf Verlängerung der Steuerbescheinigung von ...% / des bisherigen
Ausweises / Ausstellung eines neuen Ausweises
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zur Bewilligung von
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Kindergarten und Kinderkrippe in städtischer Trägerschaft
- Übernahme von Betreuungskosten durch das Jugendamt / Verlängerungsanträge
Hinweise:
Die Ausgabe von Formularen, Entgegennahme und Prüfung der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld, Lastenzuschuss, Übernahme von Betreuungskosten der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte und Hort erfolgt im SG Soziales. Diese werden an das Landratsamt Freiberg weitergeleitet.
Schwerbehindertenangelegenheiten
- Hilfe beim ausfüllen der Unterlagen
- Erst-, Erhöhungs- und Verlängerungsanträge
- Anträge Landesblindengeld
- Aufnahme von Widersprüchen zur Niederschrift
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Hinweise:
Die Verlängerung des Grades der Behinderung ab 30 sowie Schwerbehinderte ab Grad 50 (Schwerbehindertenausweis) erfolgt nicht automatisch durch das Amt für Familie und Soziales. Stellen Sie ein bis zwei Monate vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich.
Wohngeld
- Basisauskunft zur Beatragung von Wohngeld
- Ausgabe und Annahme von Anträge auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Ausgabe und Annahme von Anträgen auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
(Eigenheimbesitzer/Eigentumswohnung)
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Mietvertrag
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung (wird durch die SG Soziales ausgehändigt)
- Bescheid Arbeitsamt /ALG I / ALG II
- Rentenbescheid (Alters/Witwen/Waisen/Erwerbsunfähigkeitsrente/........)
- Bescheid Grundsicherung
- Krankengeld
- Bescheid Erziehungsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Mietbescheinigung
(Angaben des Vermieters zum Wohnraum / wird durch das SG Soziales ausgehändigt)
- Lehrvertrag
- BAFÖG
- Kindergeld
- Nachweis Kabelmiete
- Nachweis Unterhaltszahlung: Unterhaltsvorschuss bzw. letzten 3 Monate der Zahlung
von Unterhalt/Kontoauszug
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegegeldzahlung
- Negativbescheinigung (vormaliger Wohnsitz/Anmeldung Meldestelle Flöha)
- Werbungskosten/Aufwendungen: bei Überschreitung Pauschbetrag/ Bescheid Finanzamt Vorjahr
- bei Eigenheim/Eigentumswohnung:
- Grundsteuerbescheid / Eigenheimzulage / Verwaltungskosten / Wohnfläche / Kredite / Fremdmittel
- Bei Eigenheim in Flöha/zusätzl. Eigentum z.B. außerhalb/mit Mieteinnahme: Anlage „V“ Steuererklärung
- Selbständige: Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmeüberschussrechnung
- Steuerbescheid
- Beiträge aus Kranken/Renten/Pflegeversicherung (Nachweis der Zahlung)
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen) gemäß § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
- Basisauskunft zur Beantragung von Rundfunkbefreiung
- Ausgabe und Annahme der Anträge (Weiterleitung an die GEZ Köln)
- Beglaubigung der Unterlagen
Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Aktueller Sozialhilfebescheid (Dritten Kapitel des Zwölften Buches des SGB oder nach
§ 27 a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes)
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
- Aktueller BAföG-Bescheid (Kinder die nicht bei den Eltern leben)
- Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27e BVG
- Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“
- Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB oder BVG
- Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Geförderter Wohnraum (SAB)
- Ausgabe und Annahme der Anträge für den Freistaat Sachsen
- Berechnung zur Vergabe des Berechtigungsscheines für den Freistaat Sachsen für den
Bezug einer geförderten Wohnung
Kindertageseinrichtung
- Ausgabe und Annahme von Anträgen zur Aufnahme in die Kindertageseinrichtung der Stadt Flöha
- Anträge Elternermäßigung in den Kindertageseinrichtungen (Betreuungskosten und Weiterleitung an das Jugendamt
Neuregelung zum Sozialpass ab 01.11.05
Der Sozialpass ist für den betreffenden Personenkreis erhältlich im SG Soziales.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personengruppen:
- Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII - Vorlage Bescheid
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II – Vorlage Bescheid
- Anspruchsberechtigte bei Übernahme/Ermäßigung von Kita-Elternbeiträgen nach SGB VIII – Vorlage Bescheid
- Personen/Familien, deren Nettoeinkommen die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII
zzgl. Angemessene Wohn- und Heizkosen unterschreitet.
- Vorlage: Einkommen/Löhne und Gehälter, Dienstbezüge, Gewinne, Sozialleistungen
nach SGB II, III und XIII, Unterhalt, Unterhaltsgeld, Unterhaltsvorschuss,
Krankengeld, Renten, BafÖG, Kindergeld, Wohngeld, Einkünfte aus
Vermietung/Verpachtung.
- Asylbewerber dem Asylbewerberleistungsgesetz
Aufnahme in eine städtische Kindereinrichtung
Kindertageseinrichtung Talstraße "Spielhaus Groß und Klein"
Für die Aufnahme in die Kindereinrichtung Talstraße ist ein Antrag auszufüllen. Diesen erhalten Sie hier oder in der Einrichtung. Weitere Informationen zur Aufnahme sind erhältlich über:
Kindertageseinrichtung "Spielhaus Groß und Klein"
Leiterin der Einrichtung Frau Fröbe
Talstraße 4
09557 Flöha
Tel.: 03726/ 2235
Allgemeines
- Annahme Anträge Grundsicherung und Weiterleitung an das Landratsamt
- Vermittlung von Ansprechpartnern
- Meldung der Gratulation von Bürgern in der Freien Presse ab 75 Jahre
- Meldung der Gratulation von Bürgern 70 Jahre im Stadtkurier
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