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soziale Wohnungsberatung .
Aus unseren Leistungen:
 
Wir sind zuständig für:
- die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen nach § 7 Sächsisches Belegungsgesetz (SächsBelG) für eine belegungsgebundene Wohnung
- die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen nach § 5 des Wohnunbindungsgesetzes (WOBinG) für eine öffentlich geförderte Wohnung
- die Erteilung einer Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug einer sonstigen geförderten Wohnung
- die Vergabe von Wohnungen die mit Mitteln der Sächsischen Aufbaubank SAB gebaut bzw. saniert wurden


Bitte beachten Sie:
- für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines benötigen Sie einen Nachweis des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens.
- die Antragsstellung muss persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erfolgen (bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss die Genehmigung der Eltern vorliegen)
- es gelten die Allgemeinen Einkommensgrenzen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines nach § 25 Abs. 3 II Wohnungsbaugesetz (WoBauG)


Gebühren: Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines wir eine Gebühr von 5,11 € erhoben. Nach Prüfung der Anträge für Wohnberechtigungsscheine und Feststellung der Voraussetzungen erhalten Sie den entsprechenden Wohnberechtigungsschein. Sie erhalten von uns umgehend Auskünfte, welche Wohnungen zum Bezug zur Verfügung stehen. Für nähere Auskünfte zu den gesetzlichen Reglungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
 
 
Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Hauptamt
Sachgebiet soziale Wohnungsberatung
Frau Jost
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 0 37 26 / 791-107
Fax: 0 37 26 / 791-24 19
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