Stadtplanung .
Unsere Zuständigkeiten betreffen:
- die Erstellung des Flächenutzungsplanes, des Landschaftsplanes und von Bebauungsplänen
- die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
Lärmschutzmaßnahmen 
- Städtebauliche Planungen und Satzungen
- Koordinierung von Natur-, Umweltschutz und Baurecht
- Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht
-   Einsichtnahme in Flächennutzungsplan, alle Bebauungspläne und sonstige 
  städtebauliche Planungen 
Stadtumbaumaßnahmen, Stadtentwicklungskonzept 

Sie erhalten von uns:
- Einsicht, Auskünfte und Beratung zu Bauplanungsvorhaben
- Antworten auf Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungen
- Bescheinigung zu Investitionszulagen
- Einsicht und Auskünfte zur Biotopkartierung, zur Abgrenzung von Flächennaturdenkmalen und Landschaftsschutzgebieten, zum Denkmalschutz,
zu Überschwemmungsgebieten sowie zu Altlastenverdachtsflächen
- Einsicht und Auskünfte zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) bzw. Stadtentwicklungskonzept (SEKo) 


Informationen zur Bauplanung in der Stadt Flöha


Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Flöha, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Stadt Flöha und Gemeinde Falkenau, ist am 19. Juli 2006 wirksam geworden.

Im Stadtgebiet von Flöha gibt es die folgenden rechtskräftigen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr.  1 "Uferstraße"
- Bebauungsplan Nr.  2 "Turnerstraße"
- Bebauungsplan Nr.  3 "Hausdorfer Straße"
- Bebauungsplan Nr.  4 "Alte Baumwolle"
- Bebauungsplan Nr.  7 "Webersche Fabrik"
- Bebauungsplan Nr. 10 "Am Bergmannsteig"
- Bebauungsplan Nr. 11 "Am Bahnhof"

Folgende rechtskräftige Änderungen von Bebauungsplänen liegen vor:

- Bebauungsplan Nr.  1 "Uferstraße" - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr.  2 "Turnerstraße" - 1. und 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr.  3 "Hausdorfer Straße" - 1. und 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr.  4 "Alte Baumwolle" - 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr.  7 "Webersche Fabrik" - 1. Änderung

Im Änderungsverfahren befindet sich zur Zeit folgende Bauleitplanung:

- Bebauungsplan Nr.  4 "Alte Baumwolle" - 2. Änderung

- Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 "Neues Stadtzentrum"
  einschließlich zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Flöha-Passage" wurde
  aufgehoben.

Bei folgenden Bebauungsplänen innerhalb des Sanierungsgebietes "Plaue/ Bernsdorf" ruht das Planverfahren.
Die Planungen gelten als städtebauliche Rahmenpläne:
- Bebauungsplan Nr. 6 "Straße Zur Baumwolle/ Wehrstraße"
- Bebauungsplan Nr. 8 "Schwarzer Weg"
- Im Rahmen der Maßnahme Wohnumfeldverbesserung Neubaugebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 5 "Neues Stadtzentrum" (Vorhaben- und Erschließungsplan "Flöha-Passage" eingeschlossen) als städtebaulicher Rahmenplan, da auch hier das Planverfahren ruht. Ein weiterer städtebaulicher Rahmenplan ist der Stadtentwicklungsplan Wohngebiet "Am Sattelgut" vom Januar 2000.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Plaue Süd" gilt als aufgehoben.

Weitere städtebauliche Rahmenpläne sind:
- Masterplan zur Freiraumgestaltung in der "Alten Baumwolle"
- INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept)


Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bauplanung in der Stadt Flöha:
- Gehölzschutzsatzung vom 29.10.2002
- Ortsgestaltungssatzung vom 10.11.1992
- Erhaltungssatzung für das Gebiet an der Straße "Zur Baumwolle" einschließlich der "Alten Baumwolle" und der Waldsiedlung vom 10.11.1992
- Stellplatzablösesatzung vom 30.04.1998
- Klarstellungs-, Abrundungs- und Außenbereichssatzung vom 19.04.2001

Beitragsrechtliche Satzungen:
- Erschließungsbeitragssatzung vom 28.05.1998
- Lärmschutzanlagensatzung vom 23.07.1998
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 23.07.2000.

Hinweis: Bei allen geplanten Bauvorhaben im Stadtgebiet von Flöha sollten sich die Bürgerinnen und Bürger im Bauamt der Stadtverwaltung Flöha über die geltenden Bestimmungen informieren!
 
 
Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Bauamt
Sachgebiet Stadtplanung
Frau Harnisch
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-142
Fax: 03726 / 791-188
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