Aus unseren Leistungen:
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Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 7 Abs. 1 der Gehölzschutzsatzung der Stadt Flöha |
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Fällantrag |
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Prüfung der ordnungsgemäß erfolgten Ersatzpflanzung und Verfolgung widerrechtlicher Baumfällungen |
Gebühren:
Für die Amtshandlungen wir eine Verwaltungsgebühr entsprechend der Kostensatzung der Stadt Flöha erhoben.
Hinweis:
Nur der Eigentümer des Flurstückes ist berechtigt einen Fällantrag zu stellen!
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) gilt für den Zeitraum vom 01. März bis 30. September grundsätzliches Fällverbot. Ebenso ist in diesem Zeitraum ein grundhafter Heckenschnitt untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann für diese Zeit nur die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Freiberg erteilen.
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Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Bauamt
SG Hochbau (Gehölzschutz)
Frau Naumann
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-147
Fax: 03726 / 791-188
eMail:
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