Der Aufgabenbereich der Ordnungsverwaltung umfasst die Arbeiten in den Bereichen:
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Genehmigungen für des Abbrennen von Lagerfeuern |
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Anmeldungen für genehmigte Pflanzenabfallverbrennungen |
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Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken
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Aufgaben der Ortspolizeibehörde
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Abwehr von Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Anzeigen über illegale Müllentsorgung
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Sterbefälle ohne Angehörige
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Genehmigung von Großveranstaltungen
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Unterbringung von herrenlosen Tieren (überwiegend Hunde)
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Bitte beachten beim Abrennen von Lagerfeuern folgende gesetzliche Bestimmungen:
| 1. |
Es darf nur naturbelassenes, unbehandeltes und luftgetrocknetes Holz verbrannt werden. |
| 2. |
Der Verantwortliche hat abzusichern, dass die Belange des Brandschutzes beachtet werden. |
| 3. |
Es ist ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden und vor allem zu brennbaren Materialien zu halten. (Entsprechend ist die Höhe des Holzstapels anzupassen). |
| 4. |
Zu Wäldern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen sind beim zuständigen
Sächsischen Forstamt zu beantragen.
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| 5. |
Die Ausnahmegenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn starke Winde auftreten oder die aktuelle Waldbrandwarnstufe III oder höher ausgerufen wurde. Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist selbstständig zu erfragen unter: Leitstelle Freiberg 03731 23107, Forstverwaltung Mittweida 03727 956601 bzw. www.forsten.sachsen.de/lfp |
| 6. |
Zum Entzünden des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger (leicht brennbare Flüssigkeiten) verwendet werden. |
| 7. |
Es ist ausreichend Löschwasser bereitzuhalten. Vor dem Verlassen des Geländes sind sämtliche Glutreste vollständig abzulöschen. |
| 8. |
Bei Sturm oder starkem Wind darf das Lagerfeuer nicht angebrannt werden. |
| 9. |
Starker Funkenflug ist zu vermeiden, die Umgebung in der Richtung des Funkenfluges ist im Bedarfsfall zu kontrollieren. |
| 10. |
Die Nachtruhe der Anwohner ist zu gewährleisten (ab 22:00 Uhr). Die Lautstärke ist entsprechend anzupassen. |
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Folgende Formulare stehen Ihnen zum Downloaden im Bereich "Online Formulare" zur Verfügung
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Anzeige eines Lagerfeuers |
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Anzeige der Verbrennung von Pflanzenabfällen |
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Anmeldung einer Versammlung oder eines Aufzuges (gemäß Versammlungsgesetz) zur Absendung an das Landratsamt |
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Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Ordnungsverwaltung
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-161
Fax: 03726 / 2419
eMail:
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