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Ordnungsverwaltung .
Der Aufgabenbereich der Ordnungsverwaltung umfasst die Arbeiten in den Bereichen:
- Genehmigungen für des Abbrennen von Lagerfeuern
- Anmeldungen für genehmigte Pflanzenabfallverbrennungen
- Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken
- Aufgaben der Ortspolizeibehörde
- Abwehr von Gefahren für die öffentlichen Sicherheit  und Ordnung
- Anzeigen über illegale Müllentsorgung
- Sterbefälle ohne Angehörige
- Genehmigung von Großveranstaltungen
 - Unterbringung von herrenlosen Tieren (überwiegend Hunde)
 
 

Bitte beachten beim Abrennen von Lagerfeuern folgende gesetzliche Bestimmungen:
 1. Es darf nur naturbelassenes, unbehandeltes und luftgetrocknetes Holz verbrannt werden.
 2. Der Verantwortliche hat abzusichern, dass die Belange des Brandschutzes beachtet werden.
 3. Es ist ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden und vor allem zu brennbaren Materialien zu halten. (Entsprechend ist die Höhe des Holzstapels anzupassen).
 4. Zu Wäldern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen sind beim zuständigen
Sächsischen Forstamt zu beantragen.
 5. Die Ausnahmegenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn starke Winde auftreten oder die aktuelle Waldbrandwarnstufe III oder höher ausgerufen wurde. Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist selbstständig zu erfragen unter: Leitstelle Freiberg 03731  23107, Forstverwaltung Mittweida 03727  956601 bzw. www.forsten.sachsen.de/lfp
 6. Zum Entzünden des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger (leicht brennbare Flüssigkeiten) verwendet werden.
 7. Es ist ausreichend Löschwasser bereitzuhalten. Vor dem Verlassen des Geländes sind sämtliche Glutreste vollständig abzulöschen.
 8. Bei Sturm oder starkem Wind darf das Lagerfeuer nicht angebrannt werden.
 9. Starker Funkenflug ist zu vermeiden, die Umgebung in der Richtung des Funkenfluges ist im Bedarfsfall zu kontrollieren.
10. Die Nachtruhe der Anwohner ist zu gewährleisten (ab 22:00 Uhr). Die Lautstärke ist entsprechend anzupassen.


Folgende Formulare stehen Ihnen zum Downloaden im Bereich "Online Formulare" zur Verfügung
- Anzeige eines Lagerfeuers
- Anzeige der Verbrennung von Pflanzenabfällen
- Anmeldung einer Versammlung oder eines Aufzuges (gemäß Versammlungsgesetz) zur Absendung an das Landratsamt
   
Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Ordnungsverwaltung
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-161
Fax: 03726 / 2419
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