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Wir sind zuständig für:
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Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen |
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen in und an öffentlichen Straßen (zum Antrag) |
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Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (zum Antrag) |
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Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Festumzüge, Sportveranstaltungen, Volksfeste) (zum Antrag) |
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Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte: |
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Personen mit Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis können eine EU-weit gültige Ausnahmegenehmigungen beantragen. Neben dem Antrag wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie ein Passfoto benötigt. |
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Weiterhin können sachsenweit gültige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage eines Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit erteilt werden für Personen mit |
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• Merkzeichen G und |
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• Merkzeichen B und |
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• einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % auf untere Gliedmaßen /
Lendenwirbelsäule |
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oder alternativ |
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• Merkzeichen G und |
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• einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % auf untere Gliedmaßen /
Lendenwirbelsäule und |
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• einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % infolge Funktionsstörungen des
Herzens / der Lunge |
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Neben diesem Antrag wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises benötigt.
Die Entscheidung, ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wird auf
der Grundlage einer von uns beim Amt für Familie und Soziales eingeholten
Stellungnahme getroffen. |
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Ausnahmegenehmigungen von Beschränkungen und Verboten der Straßenverkehrs-
ordnung bzw. von einzelnen Verkehrszeichen |
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Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot |
Bei Fragen zu:
- Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot bei erhöhten Ozonkonzentrationen wenden
Sie sich bitte an das Landratsamt Freiberg, Sachgebiet Untere Straßenverkehrsbehörde
http://www.freiberg-sachsen.de/
- Erlaubnisse von Schwerlasttransporten wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freiberg,
Sachgebiet Untere Straßenverkehrsbehörde http://www.freiberg-sachsen.de/
- Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freiberg
http://www.freiberg-sachsen.de/
- Anträge senden Sie bitte an das Landratsamt Freiberg zur Anmeldung für Versammlungen
unter freiem Himmel oder / und eines Aufzuges.
Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Bauamt/ Verkehrs- u. Bußgeldbehörde
Frau Jope
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-163
Fax: 03726 / 791-194
eMail:
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bzw.
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