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Gewerbe- und Gaststättenerlaubnis .
Aus unseren Leistungen:
An-, Um- und Abmeldung für ein stehendes Gewerbe
- Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes benötigen Sie entsprechende Formulare, die Sie zur Zeit nur in unserem Amt erhalten. Bitte beachten Sie vor der Antragstellung folgende Hinweise und Auszüge aus den folgenden gesetzlichen Reglungen.

Folgende Gebühren sind zu entrichten
- Gewerbeanmeldung 10,00 EUR
- Gewerbeummeldung 10,00 EUR
- Gewerbeabmeldung 10,00 EUR
Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften werden die Gebühren nach Aufwand berechnet.

Erteilung von Gaststättenerlaubnissen
- Für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen (auch für vorübergehende Gaststätten) erhalten sie ebenfalls die erforderlichen Vordrucke in unserem Amt. Bitte beachten sie auch hierzu die o.g. Hinweise und Reglungen.

Kontrollaufgaben
- Wir sind zuständig für die Kontrolle der Betriebsbücher für Getränkeschankanlagen sowie für die Überprüfung der technischen Parameter für Druckgasanlagen in Gaststätten.

Sie erhalten bei uns
- Anträge für Gaststättenerlaubnisse
- Anträge für vorübergehende Gaststätten (Gestattungen)
- Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Bonn (hierzu ist ein schriftlicher Antrag pdf  notwendig)

Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Hauptamt
Sachgebiet Allgemeine Verwaltung
Gewerbe- und Gaststättenerlaubnis
Frau Wolf
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 03726 / 791-113
Fax: 03726 / 791-194
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