| Anmeldung der Eheschließung (für deutsche Staatsangehörige) . |
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Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes. Sind die Wohnorte der Verlobten verschieden, so kann zur Anmeldung der Eheschließung zwischen den beiden Standesämtern gewählt werden. Wenn Sie nicht im Standesamt am Wohnort heiraten möchten, dann stellt dies auch kein Problem dar. Der Standesbeamte an Ihrem Wohnort wird nach der erfolgten Anmeldung der Eheschließung durch Sie Ihr "Wunsch"- Standesamt zur Eheschließung ermächtigen. Beachten Sie jedoch bitte, dass bei verschiedenen Orten die Gebühr für die Niederschrift zur Eheschließung doppelt anfällt. Bei der Anmeldung sollten beide Verlobte anwesend sein. Ist jedoch einer der beiden verhindert, so kann durch Beitrittserklärung (Formular) der andere Partner zur Anmeldung ermächtigt werden. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung eventueller Ehehindernisse. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Über die Anmeldung der Eheschließung hat der Standesbeamte eine Niederschrift aufzunehmen, welche alle Angaben enthält, die zur Eheschließung benötigt werden. Deshalb sind zur Anmeldung von den Verlobten entsprechende Unterlagen mitzubringen, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie auf Anfrage persönlich beraten und Ihnen ein Merkblatt über die notwendigen beizubringenden Unterlagen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung aushändigen werden. Bei der Anmeldung zur Eheschließung fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an. Es besteht auch die Möglichkeit einer Nachttrauung. Diese erfordert eine zusätzliche Gebühr von 30,00 €. Findet die Eheschließung in unserem Standesamt statt, dann werden bei der Anmeldung der Eheschließung die weiteren nachgenannten Gebühren fällig (Auszug aus der Gebührentabelle des PStG § 68)
Begründung einer Lebenspartnerschaft Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sind entsprechende Unterlagen mitzubringen, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Bei der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft fällt eine Gebühr von 40,00 € an. Die Anmeldung zur Eheschließung oder zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist 6 Monate gültig. |
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