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Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) .
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Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG sowie deren Abkömmlinge im
Sinne § 7 BVFG benötigen zur o.g. Namenserklärung die von einem
vereidigten Dolmetscher in deutsche Sprache (nach ISO-Norm R 9) übersetzten
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden
sowie Scheidungsurteile mit Rechtkraft).
Weiterhin werden benötigt:
Registrierschein und Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes, der Reisepass und wenn vorhanden, die Bescheinigung nach § 15 BVFG.
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