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Kirchenaustritt . Drucken E-Mail
Zur Erklärung über den Austritt aus einer Kirche benötigen Sie beim Standesamt den gültigen Personalausweis und wenn vorhanden die Taufbescheinigung. Danach wird der Austritt aus der Kirche auf dem entsprechenden Formular erklärt und die Abschrift für den Erklärenden vom Standesbeamten beglaubigt.

Gebühr:
15,00 € Kirchenaustritt und 5,00 € Beglaubigung
 
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