| Anerkennung der Vaterschaft . |
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(§§ 1592 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 19 EGBGB) Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits schon vor der Geburt eines Kindes möglich. Dazu benötigt der Anerkennende (zukünftige Vater) den gültigen Personalausweis und seine Geburtsurkunde. Die gleichen Dokumente benötigt auch die werdende Mutter. Zur Anerkennung der Vaterschaft bedarf es der Zustimmung der Kindesmutter. Bei der Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt des Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen:
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