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Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern .
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Sie benötigen eine neue Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Dann können Sie diese beim Standesamt schriftlich anfordern oder persönlich vorsprechen. Bei persönlicher Abholung der Urkunden müssen Sie sich durch den Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Urkunden nur bei dem Standesamt erhalten, in dem die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall tatsächlich beurkundet wurde. Also immer am Ereignisort.
Gebühr: Die erste Urkunde kosten 10,00 €, jede weitere 5,00 €
Abschrift aus dem Familienbuch:
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Zuständig ist jeweils das Standesamt, wo die Ehegatten den gemeinsamen Wohnsitz haben, bzw. die Ehegatten nach Scheidung der Ehe zuletzt gemeinsam wohnhaft waren oder nach dem Tod eines Ehegatten am jeweiligen Wohnort des überlebenden Ehegatten. |
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Gebühr: 10,00 € |
Auskunft über die Geburtszeit:
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Zuständig ist jeweils das Standesamt, wo der Antragsteller geboren ist. |
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Gebühr: 7,00 € |
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