Startseite arrow Rathaus online arrow Personalausweis
Personalausweis . Drucken E-Mail
Zuständig für die Beantragung eines Personalausweises ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:

- persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen)
- bei der Erstbeantragung (bis 21. Lebensjahr) nur mit Original der Geburtsurkunde
- 1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar
- Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen (in der Bundesdruckerei)
- Gültigkeit:
bis 24 Jahre -  6 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 22,80 Euro
ab 24 Jahre - 10 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 28,80 Euro

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1626 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamts über die Sorgeerklärung erforderlich.


Vorläufiger Personalausweis:

- persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen)
- 1 Passbild (45x 35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar
- Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt
- Gebühr: 10,00 €
- Gültigkeit: 3 Monate

Verlust Personalausweis:
  Der Verlust eines Personalausweises oder Vorläufigen Personalausweises ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen.
- Gebühr: kostenfrei
   
  Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers, wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt.
 - Gebür: 10,20 €
   
  >> Hinweise der Bundesdruckerei zu biometrischen Passfotos
  >> Informationen zur Online-Ausweisfünktion des neuen Personalausweises pdf  (2.18 MB)


 
nächster Artikel >
© 2006 Stadtverwaltung Flöha     Impressum     Kontakt     designed by w3work