Zuständig für die Beantragung eines Personalausweises ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:
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persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen) |
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bei der Erstbeantragung (bis 21. Lebensjahr) nur mit Original der Geburtsurkunde |
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1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar
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Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen (in der Bundesdruckerei) |
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Gültigkeit:
bis 24 Jahre - 6 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 22,80 Euro
ab 24 Jahre - 10 Jahre Gültigkeit, Gebühr: 28,80 Euro
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Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1626 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamts über die Sorgeerklärung erforderlich.
Vorläufiger Personalausweis:
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persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen) |
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1 Passbild (45x 35 mm), aktuell und biometrisch verwertbar |
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Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt |
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Gebühr: 10,00 € |
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Gültigkeit: 3 Monate |
Verlust Personalausweis:
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