Zuständig für die Beantragung eines Reisepasses ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:
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persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen) |
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bei der Erstbeantragung (bis 21. Lebensjahr) nur mit Original der Geburtsurkunde |
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1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrietauglich |
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Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen (in der Bundesdruckerei) |
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Gebühr und Gültigkeit:
bis 24 Jahre 37,50 € (32 Seiten) - 6 Jahre gültig
bis 24 Jahre 59,50 € (48 Seiten) - 6 Jahre gültig
ab 24 Jahre 59,00 € (32 Seiten) - 10 Jahre gültig
ab 24 Jahre 81,00 € (48 Seiten) - 10 Jahre gültig |
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Reisepass Express |
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Bearbeitungszeit: 3 - 4 Tage |
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Gebühr: zusätzlich zu o.g. Gebühr 32,00 € |
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, sofern beide das Sorgerecht haben. Auf § 1629 BGB wird verwiesen. Wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamtes über die Sorgeerklärung erforderlich. Kinder werden nicht mehr in den Reispass/vorläufigen Reisepass der Eltern eingetragen.
Vorläufiger Reisepass:
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persönlich beantragen mit gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei abgelaufenen Dokumenten ist ein Original der Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen)
Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in besonderen Fällen ausgestellt.
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1 Passbild (45x 35 mm), aktuell und biometrietauglich |
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Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt |
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Gebühr: 26,00 € |
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Gültigkeit: 1 Jahr |
Verlust Reisepass:
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Der Verlust eines Reispasses ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen. |
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Gebühr: kostenfrei |
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Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers, wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt. |
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Gebür: 10,20 € |
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