Zuständig für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:
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die Beantragung erfolgt durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten mit Personalausweis oder Reisepass, das Kind muss zu Beantragung mitgebracht werden, sowie Original der Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch alter Kinderausweis
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wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamtes über die Sorgeerklärung erforderlich |
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1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrietauglich |
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Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt |
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Gebühr: 13,00 € |
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Gültigkeit: 6 Jahre, aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr |
Verlängerung Kinderreisepass:
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bis 12. Lebensjahr |
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Beantragung siehe Kinderreisepass |
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Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt |
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Gebühr: 6,00 €
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Verlust Kinderreisepass / Kinderausweis (als Passersatz):
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der Verlust eines Kinderreisepasses / Kinderausweises ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen |
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Gebühr: kostenfrei |
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Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers, wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt.
Gebür: 10,20 €
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Kinderausweis (als Passersatz):
- bisherige ausgestellte Kinderausweise werden nicht mehr verlängert
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