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Kinderreisepass . Drucken E-Mail
Zuständig für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:
- die Beantragung erfolgt durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten mit Personalausweis oder Reisepass, das Kind muss zu Beantragung mitgebracht werden, sowie Original der Geburtsurkunde, gegebenenfalls  auch alter Kinderausweis
- wird die Zustimmung durch einen Elternteil verweigert, ist die Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder die Bescheinigung des Jugendamtes über die Sorgeerklärung erforderlich
- 1 Passbild (45 x35 mm), aktuell und biometrietauglich
- Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt
- Gebühr: 13,00 €
- Gültigkeit: 6 Jahre, aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr

Verlängerung Kinderreisepass:
- bis 12. Lebensjahr
- Beantragung siehe Kinderreisepass
- Bearbeitungszeit: wird sofort ausgestellt
- Gebühr: 6,00 €

Verlust Kinderreisepass / Kinderausweis (als Passersatz):
- der Verlust eines Kinderreisepasses / Kinderausweises ist im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen
- Gebühr: kostenfrei
  Nur auf ausdrückliches Verlangen des Bürgers, wird ihm eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt.
Gebür: 10,20 €

Kinderausweis (als Passersatz):

 - bisherige ausgestellte Kinderausweise werden nicht mehr verlängert
 
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