Zuzug:
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der Zuzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden |
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die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht |
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die Anmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers |
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bei Zuzug von Kindern ist das Original der Geburtsurkunde vorzulegen |
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Bearbeitungszeit: sofort |
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Gebühr: gebührenfrei |
Umzug:
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der Umzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden |
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die Pflicht zur Ummeldung obliegt demjenigen, der in eine andere Wohnung zieht |
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die Ummeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers |
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Bearbeitungszeit: sofort |
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Gebühr: gebührenfrei |
Wegzug:
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betrifft nur noch Abmeldungen in das Ausland und Abmeldung der Nebenwohnung |
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der Wegzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden |
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die Pflicht zur Abmeldung obliegt demjenigen, der aus der Wohnung auszieht |
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die Abmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beaufragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht oder schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulares |
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Bearbeitungszeit: sofort |
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Gebühr: gebührenfrei |
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