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Zuzug / Umzug / Wegzug . Drucken E-Mail
Zuzug:
- der Zuzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden
- die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht
- die Anmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit  eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
- bei Zuzug von Kindern ist das Original der Geburtsurkunde vorzulegen
- Bearbeitungszeit: sofort
- Gebühr: gebührenfrei

Umzug:
- der Umzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden
- die Pflicht zur Ummeldung obliegt demjenigen, der in eine andere Wohnung zieht
- die Ummeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beauftragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
- Bearbeitungszeit: sofort
- Gebühr: gebührenfrei

Wegzug:

 - betrifft nur noch Abmeldungen in das Ausland und Abmeldung der Nebenwohnung 
- der Wegzug ist innerhalb von 2 Wochen zu melden
- die Pflicht zur Abmeldung obliegt demjenigen, der aus der Wohnung auszieht
- die Abmeldung erfolgt durch persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass bzw. als Beaufragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht oder schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulares
- Bearbeitungszeit: sofort
- Gebühr: gebührenfrei
 
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