Zuständig für die Beantragung einer Steuerkarte ist das Einwohnermeldeamt, in denen man mit Hauptwohnung am 20.09. (Vorjahr) gemeldet ist.
Folgende Informationen sind bei der Beantragung zu beachten:
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persönlich beantragen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass, ggf. Geburtsurkunde bzw. als Beauftragter mit eigenem Personalausweis oder Reisepass sowie Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers |
Erstausstellung / Ersatzausstellung:
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formlose, schriftliche sowie telefonische Beantragung möglich |
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wohnen die Ehegatten mit Hauptwohnung in unterschiedlichen Orten, werden die Lohnsteuerkarten für beide Ehegatten im Einwohnermeldeamt, in der der ältere Ehegatte wohnt, ausgestellt, wenn sie im Sinne des Einkommenssteuergesetz nicht getrennt leben |
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Bearbeitungszeit: sofort |
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Gebühr: Erstausstellung gebührenfrei |
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Ersatzausstellung 5,00 €, nur mit schriftlicher Verlusterklärung |
Änderung:
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für Änderungen auf den Steuerkarten sind diese im Original vorzulegen |
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eine Änderung auf der Lohnsteuerkarte ist nur bis zum 30.11. des Jahres möglich |
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der Freibetrag für Kinder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird gegen Vorlage des Ausbildungsnachweises vom zuständigen Finanzamt eingetragen (09599 Freiberg, Brückenstr.1, Tel. 03731/3790) |
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der Freibetrag für Kinder unter 18 Jahre (nicht in der Gemeinde wohnhaft), wird unter Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung eingetragen |
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für dauernd getrennt lebende Ehegatten ist ein Antrag auszufüllen und von beiden Ehegatten zu unterschreiben, beide Steuerkarten müssen vorliegen |
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