| Übermittlungssperre / Auskunftssperre . |
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- für die Einrichtung einer Übermittlungssperre muss ein Antrag ausgefüllt und im Einwohnermeldeamt abgebeben werden Gebühr: gebührenfrei - für die Einrichtung einer Auskunftssperre muss ein Antrag ausgefüllt und im Einwohnermeldeamt abgegeben werden Gebühr: gebührenfrei |
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