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Übermittlungssperre / Auskunftssperre . Drucken E-Mail
- für die Einrichtung einer Übermittlungssperre muss ein Antrag ausgefüllt und im
  Einwohnermeldeamt abgebeben werden 
  Gebühr: gebührenfrei

- für die Einrichtung einer Auskunftssperre muss ein Antrag ausgefüllt und im   
  Einwohnermeldeamt abgegeben werden
  Gebühr: gebührenfrei
 
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