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Was ist Baurecht ? .
Das Baurecht differenziert man nach dem bundeseinheitlichen Bauplanungsrecht und dem landesspezifischem Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht, welches im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.

Bauplanungsrecht:
Das Bauplanungsrecht wird unterteilt in zwei Stufen:
- die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und
- die verbindliche Bauleitplanung, die in den Bebauungsplänen gezeigt wird.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie z.B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung.

Bebauungsplan:
Die Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ein Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächenutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Gebiete in der Stadt in rechtsverbindlicher Weise fest, was und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er wird als Satzung beschlossen.

Bauordnungsrecht:
Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Es enthält grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer Art (Abstandsflächen etc.) an Bauwerken und Baustoffen. Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges.
 
 
 
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