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Welche Anforderungen muss ein Baugrundstück erfüllen? .
Anforderungen an die Bebaubarkeit

Das Baugesetzbuch unterscheidet bei der Bebaubarkeit von Grundstücken zwischen
a.) Bebauungsplangebiete (§ 30 BauGB)
Ein Bauvorhaben ist in einem Gebiet, welches durch die Stadt in einem Bebauungsplanverfahren überplant wurde, nur zulässig, wenn es den schriftlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung) entspricht. (Bauleitplanung in der Stadt Flöha)
b.) Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ein Bauvorhaben ist im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, ohne Bebauungsplan, nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die bestehende Bebauung einfügt.
c.) Außenbereich (§ 35 BauGB)
Liegt ein Grundstück weder im Gebiet eines Bebauungsplanes noch im Innenbereich, so liegt es im Außenbereich. Liegt ein Grundstück im Außenbereich kann es in der Regel nicht bebaut werden (Ausnahmen siehe § 35 BauGB).

In allen Fällen a. - c. muss des weiteren die Erschließung (Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom sowie die Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum) gesichert und am Tag des Einzugs vorhanden sein. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung gegenüber den Erschließungsträgern besteht nicht.

Erschließung des Grundstückes
Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines größeren Grundstückes in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig, so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt- und ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden.
Der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Straßen beträgt normalerweise 90% der Baukosten umgerechnet auf die anteilige Grundstücks-fläche. Die Beiträge bzw. Kosten (Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten) für Leistungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen richten sich nach deren Satzungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ansprechpartner

Für die Erschließung sind verantwortlich:
- Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Zweckverband Kommunale Wasserver-/ Abwasserentsorgung „Mittleres Erzgebirgsvorland“ in Hainichen
- Strom - Envia Verteilnetz GmbH, Netzregion Südsachsen in Flöha
- Erdgas - Erdgas Südsachsen GmbH in Flöha
- Straßen - Stadt Flöha

 
 
 
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