| Hinweise zum Winterdienst und zur Streupflicht . |
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Auch in diesem Jahr möchten wir wieder an ihre Räum- und Streupflicht entsprechend der Straßenreinigungssatzung Nr. 11/2003 vom 11.11.2003 erinnern.Es ist zu beachten, dass auch für neuerbaute Fußwege ab ihrer Fertigstellung die Anliegerpflichten gelten. Der durchfahrende Winterdienst der Stadtverwaltung Flöha entbindet nicht von dieser Aufgabe. Die Anliegerpflichten bestehen lt. Satzung innerhalb der geschlossenen Ortslage. Hinweise zum Winterdienst Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz, dass nur an unübersichtlichen und gefährlichen Stellen Winterdienst vorschreibt, wurde der Winterdienstplan der Stadt Flöha überarbeitet. Von Montag bis Freitag wird der Winterdienst unter Berücksichtigung eines sparsamsten Materialeinsatzes wie in der Vergangenheit durchgeführt. Am Wochenende und Feiertagen wird der Räum- und Streuumfang stark eingeschränkt (siehe Tourenplan). Es sind vor allem ebene Neben- und Anliegerstraßen, sowie Straßen ohne Fußweg, an denen entsprechend der gültigen Satzung vom Anlieger ein Streifen von 1,50 m zu beräumen ist. Die Einschränkung des Winterdienstes widerspricht nicht der gültigen Räum-, Streu- und Reinigungssatzung der Stadt Flöha. Bei Extremwetterlagen wie Eisregen, Blitzeis oder extremer Schneefall werden die Einschränkungen aufgehoben. Die Reduzierung des Winterdienstes auf den vorgeschriebenen Umfang soll vor allem der Kostenreduzierung dienen, damit der Räumdienst in der Woche im jetzigen Umfang beibehalten werden kann. Winterdienst-Tourenplan Spätschicht/Wochenende/Feiertage Fritz-Heckert Straße, Waldstraße, Morgenleite, Am Mörbitzbach, Südstraße, H.-Heine-Straße, Lessingstraße, Talstr. ab Rud.-Breitscheid-Straße, Dr.-L.-Kreyssig-Straße, Ziegeleistraße, Goethestraße, Lärchental, Jahnstraße, Südstraße, Steiler Weg, Parkwege, Turnerstraße, Zum Rosenheim, Schillerstraße, Dr.-K.-Fischer-Straße ab Str. Zur Baumwolle bis F.-Heckert-Straße, Golfplatz bis Wendestelle, Plauberg, Dr.-W.-Külz-Str. ab Südstr. bis Am Mörbitzbach, Feldstraße, Straße des Friedens, Bahnhofstraße, Rud.-Breitscheid-Straße, Lärchenstraße, Hausdorfer Straße, Am Steinbruch, Ziegeleistraße, Am Pfarrwald ab Goethestraße, Bergstraße, Zur Baumwolle, Schmiedberg, Am Park, H.-Heine-Straße, Auenblick, Am Brauereiwald, Dr.-Th.-Neubauer-Straße nur bis Kita Fröbel, Waldsiedlung Eingeschränkt beräumte Straßen und Wege Adlerstraße, Am Pfarrwald ab Goethestr. links, Dammstraße, Dr.-W.-Külzstraße 4a, Fortunaweg, Margaretenweg, Gartenweg, Grüne Aue, Max-Lange-Straße, Oststraße, R.-Wagner-Straße, Schwarzer Weg, Südstraße 8a, Wiesenstraße, Wohnweg F.-Heckert-Straße ab Struthweg bis Waldstraße, Wohnblockumfahrung Ende Südstraße, Adolfstraße Anton-Günther-Straße Beckersberg, E.-Schneller-Straße, Gartenstraße, Golfplatz, Mittelstraße, Pufendorfstraße, Sachsenstraße, Schweddey, Wehrstraße, Nebenstraßen Feldstraße Bevorratung mit Streumaterial Die im Stadtgebiet aufgestellten Streukästen dienen nicht der Selbstbedienung durch Mieter oder Grundstückseigentümer. Sie stehen ausschließlich den Handarbeitskräften des städtischen Bauhofs zu Verfügung. Ausgenommen davon sind die Anwohner des Bergmannsteigs, des Wiesenweges, Am Teich und Am Hang, da diese Straßen durch den städtischen Bauhof nicht beräumt werden. Grundstückseigentümer sollten sich rechtzeitig bevorraten. Eine Bereitstellung von Streusalz über den Bauhof ist nicht mehr möglich. Es ist zu beachten, dass nicht durchgeführter Winterdienst bzw. eine Nichtbeachtung der Anliegerpflichten durch die Grundstückseigentümer zu Haftungsansprüchen im Schadensfall führen kann. Für weiter Hinweise und Informationen steht Ihnen das Sachgebiet Bauhof zur Verfügung. © Stadtverwaltung Flöha 29.12.2011 |
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Auch in diesem Jahr möchten wir wieder an ihre Räum- und Streupflicht entsprechend der Straßenreinigungssatzung Nr. 11/2003 vom 11.11.2003 erinnern.