| Vergnügungssteuern . |
|
Vergnügungssteuern Die Anmeldung zur Entrichtung einer Vergnügungssteuer erfolgt durch Formular. Gebühr: gebührenfrei Der Steuersatz ist in der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Flöha vom 26.03.1992 ersichtlich. |
| < vorheriger Artikel | nächster Artikel > |
|---|
