| Bodenricht- und Orientierungswertübersicht . |
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in der Sitzung vom 16.04.2007 hat der Gutachterausschusses für die
Ermittlung von Grundstückswerten die Bodenricht- und Orientierungswerte
des Landkreises Freiberg beschlossen. Diese gelten für den Zeitraum von zwei Jahren. Der vollständige Marktbericht, in dem außer den Bodenricht- und Orientierungswerten des gesamten Landkreises auch die Darstellung von Geld-, Flächen- und Mengenumsätzen sowie von Durchschnittspreisen in den verschiedenen Teilmärkten und deren Entwicklungstendenzen erfolgt, kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 09599 Freiberg, Frauensteiner Str. 43, eingesehen werden. Bodenrichtwerte der Stadt Flöha Erläuterungen zu der Bodenricht- und Orientierungswertübersicht In Auswertung der in den Geschäftsjahren 2005/2006 getätigten Verkäufe wurden die Bodenrichtwertübersicht für die Städte und Gemeinden des Landkreises Freiberg aktualisiert. Ausgehend von der Bodenrichtwertdefinition, wonach der Bodenrichtwert ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ist, wurden für die Stadt Freiberg und für die weiteren Orte des Landkreises Freiberg die Bodenrichtwerte sowohl in der Bodenrichtwertübersicht als auch in den Bodenrichtwertkarten lagetypisch ausgewiesen. Eine zonentypische Darstellung bzw. Ausweisung der Bodenwerte erfolgt für Wohn- und Gewerbegebiete. Der Bodenrichtwert trägt allgemeinen Charakter und beinhaltet keine grundstücksbezogenen wertbeeinflussenden Faktoren. Er ersetzt keine Wertermittlung, d. h. im Einzelfall müssen unter Umständen angrenzende Richtwerte oder vergleichbare Gebiete gem. §§ 13 ff. Wertermittlungsverordnung 98 (WertV 98) für die Wertermittlung herangezogen werden. Ansprüche, vor allem gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Baugenehmigungsbehörden, können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden. |
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