Startseite arrow Rathaus online arrow Winterdienst in der Stadt Flöha
Winterdienst in der Stadt Flöha .
Veränderungen beim Winterdienst

Entsprechend dem Sächsischen Straßengesetz, dass nur an unübersichtlichen und gefährlichen Stellen Winterdienst vorschreibt, wurde der Winterdienstplan der Stadt Flöha überarbeitet.
Von Montag bis Freitag wird der Winterdienst unter Berücksichtigung eines sparsamsten Materialeinsatz wie in der Vergangenheit durchgeführt.
Am Wochenende und Feiertagen wird der Räum- und Streuumfang stark eingeschränkt (siehe Tourenplan). Es sind vor allem ebene Neben- und Anliegerstraßen, sowie Straßen ohne Fußweg, an denen entsprechend der gültigen Satzung vom Anlieger ein Streifen von 1,50 m zu beräumen ist.
Die Einschränkung des Winterdienstes widerspricht nicht der gültigen Räum-, Streu- und Reinigungssatzung der Stadt Flöha. Bei Extremwetterlagen wie Eisregen, Blitzeis oder extremer Schneefall werden die Einschränkungen aufgehoben.
Die Reduzierung des Winterdienstes auf den vorgeschriebenen Umfang soll vor allem der Kostenreduzierung dienen, damit der Räumdienst in der Woche im jetzigen Umfang beibehalten werden kann.


Winterdienst-Tourenplan Spätschicht/Wochenende/Feiertage


Fritz-Heckert Straße, Waldstraße, Morgenleite, Am Mörbitzbach, Südstraße, H.-Heine-Straße, Lessingstraße, Talstr. ab Rud.-Breitscheid-Straße, Dr.-L.-Kreyssig-Straße, Ziegeleistraße, Goethestraße, Lärchental, Jahnstraße ab Südstraße, Steiler Weg, Parkwege, Turnerstraße, Zum Rosenheim, Schillerstraße, Dr.-K.-Fischer-Straße ab Str. Zur Baumwolle bis F.-Heckert-Straße, Golfplatz bis Wendestelle, Plauberg, Dr.-W.-Külz-Str. ab Südstr. bis Am Mörbitzbach, Feldstraße, Straße des Friedens, Bahnhofstraße, Rud.-Breitscheid-Straße, Lärchenstraße, Hausdorfer Straße, Am Steinbruch, Ziegeleistraße, Am Pfarrwald ab Goethestraße, Bergstraße, Zur Baumwolle, Schmiedberg, Bergstraße, Am Park, H.-Heine-Straße, Am Brauereiwald, Dr.-Th.-Neubauer-Straße nur bis Kita Fröbel, Waldsiedlung


Nicht mehr oder eingeschränkt beräumte Straßen und Wege


Adlerstraße, Am Pfarrwald ab Goethestr. links, Dammstraße, Dr.-W.-Külzstraße 4a, Fortunaweg, Margaretenweg, Gartenweg, Grüne Aue, Kurze Straße, Max-Lange-Straße, Oststraße, R.-Wagner-Straße, Schwarzer Weg, Südstraße 8a, Wiesenstraße, Wohnweg F.-Heckert-Straße ab Struthweg bis Waldstraße, Wohnblockumfahrung Ende Südstraße, Adolfstraße Anton-Günther-Straße Beckersberg, E.-Schneller-Straße, Gartenstraße, Golfplatz, Marktsteig, Mittelstraße, Pufendorfstraße, Sachsenstraße, Schweddey, Wehrstraße, Wiesenweg, Nebenstraßen Feldstraße


Bevorratung mit Streumaterial

Die im Stadtgebiet aufgestellten Streukästen dienen nicht der Selbstbedienung durch Mieter oder Grundstückseigentümer. Sie stehen ausschließlich den Handarbeitskräften des städtischen Bauhofs zu Verfügung.
Ausgenommen davon sind die Anwohner des Bergmannsteigs, des Wiesenweges, Am Teich und Am Hang, da diese Straßen durch den städtischen Bauhof nicht beräumt werden.
Grundstückseigentümer sollten sich rechtzeitig bevorraten. Bei Selbsthabholung ist im städtischen Bauhof Streugut erhältlich (10l-Eimer Splitt /1,00 Euro, 50 kg Auftausalz / 7,00 Euro.
Es ist zu beachten, dass nicht durchgeführter Winterdienst bzw. eine Nichtbeachtung der Anliegerpflichten durch die Grundstückseigentümer zu Haftungsansprüchen im Schadensfall führen kann.


Hinweis

Für alle Bürger der Stadt Flöha gilt die Reinigungs- und Streupflichtsatzung der Stadt Flöha Nr. 4/94 vom 24.2.1994 bzw. Nr. 01/1998 vom 18.12.1997.
Es ist zu beachten, dass auch für neuerbaute Fußwege ab ihrer Fertigstellung die Anliegerpflichten gelten. Der durchfahrende Winterdienst der Stadtverwaltung Flöha entbindet nicht von dieser Aufgabe.
Die Anliegerpflichten bestehen lt. Satzung innerhalb der geschlossenen Ortslage.



 
© 2006 Stadtverwaltung Flöha     Impressum     Kontakt     designed by w3work