| Beurkundung von Geburten . |
|
|
|
Für die Beurkundung einer Geburt sind vorzulegen: - die Geburtsurkunden der Eltern - ein gültiges Personaldokument - Bescheinigung der Hebamme, die bei der Entbindung zugegen war Die Bescheinigung der Hebamme ist Grundlage für die Beurkundung der Geburt, weil darauf die Geburtszeit, Größe und Gewicht des Kinders vermerkt ist. Gebühren: - 10,00 € für die Geburtsurkunde - 5,00 € für jede weitere Geburtsurkunde |
| nächster Artikel > |
|---|


