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Wohnungsberatung .
Aus unseren Leistungen:

Wir sind zuständig für:
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die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen nach § 7 Sächsisches Belegungsgesetz (SächsBelG) für eine belegungsgebundene Wohnung
die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen nach § 5 des Wohnunbindungsgesetzes (WOBinG) für eine
öffentlich geförderte Wohnung
die Erteilung einer Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug einer
sonstigen geförderten Wohnung
die Vergabe von Wohnungen die mit Mitteln der Sächsischen Aufbaubank SAB
gebaut bzw. saniert wurden.

Bitte beachten Sie:
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für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines benötigen Sie einen Nachweis des
steuerpflichtigen Bruttoeinkommens.
die Antragsstellung muss persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht unter Vorlage des
Personalausweises oder des Reisepasses erfolgen (bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben muss die Genehmigung der Eltern vorliegen)
es gelten die Allgemeinen Einkommensgrenzen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines nach
§ 25 Abs. 3 II Wohnungsbaugesetz (WoBauG)

Gebühren:
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines wir eine Gebühr von 5,11 € erhoben.
Nach Prüfung der Anträge für Wohnberechtigungsscheine und Feststellung der Voraussetzungen erhalten Sie den entsprechenden Wohnberechtigungsschein. Sie erhalten von uns umgehend Auskünfte, welche Wohnungen zum Bezug
zur Verfügung stehen. Für nähere Auskünfte zu den gesetzlichen Reglungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kontakt:
Stadtverwaltung Flöha
Sachgebiet Wohnungsberatung
Frau Jost
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
Tel.: 0 37 26 / 791-107
Fax: 0 37 26 / 791-24 19
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