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Jagdgenossenschaft Flöha .
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Die Jagdgenossenschaft Flöha hat ihren Sitz in der Stadt Flöha. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlage des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer oder Nutznießer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes, sowie Treuhänder nach § 11 Abs. 7 des Sächsischen Jagdgesetzes von Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden.Die Jagdgenossenschaft führt ein Verzeichnis, in dem die Eigentümer oder Nutznießer und die Treuhänder der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen werden.
Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen dem Jagdvorstand die erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge etc.) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.Durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorstand nachzuweisen. Das Verzeichnis liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter zur Einsicht beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft aus.
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Kontakt:
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Herr Gunter Lindner
Dresdner Straße 49
09557 Flöha
Tel.: 0 37 26 / 64 53
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