In Sachsen gibt es in der Förderperiode 2014-2020 30 anerkannte LEADER-Regionen. 427 Millionen Euro stehen den Akteuren im ländlichen Raum, das sind 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR) zur Verfügung, um eigenständig und in eigener Verantwortung ihre Strategien umzusetzen. Grundlage ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014).
Dabei bestimmt jede LEADER-Region in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt dann durch den Landkreis Mittelsachsen.
(Quelle: www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum; www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm)