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Satdtsanierung

Mit Beginn der 1990er Jahre bestand auch für Kommunen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Möglichkeit, vorhandene städtebauliche Missstände in funktioneller und substanzieller Hinsicht nach § 136 Baugesetzbuch mittels Stadterneuerungsmaßnahmen zu beheben. Bauplanungsrechtliches Steuerungselement dafür war die Ausweisung von Sanierungsgebieten. Auch die Stadt Flöha machte davon Gebrauch und legte 1996 das Sanierungsgebiet „Plaue/Bernsdorf“ förmlich fest, nachdem in sogenannten vorbereitenden Untersuchungen eine Beurteilungsunterlage mit entsprechenden Sanierungszielen erarbeitet wurde. Die förmliche Gebietsfestlegung war aber auch grundlegende Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung von Städtebaufördermitteln.

Nach 25 Jahren Stadtsanierung wurde nun ein Teil des Sanierungsgebietes aufgehoben. Dazu hat der Stadtrat Flöha in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Plaue/Bernsdorf“ und zur Fortführung der Sanierung im Teilbereich „Alte Baumwolle“ beschlossen.

Der Beschluss war per Gesetz erforderlich, denn Gemeinden sind gemäß § 235 (4) Baugesetzbuch verpflichtet, Sanierungsgebiete zum 31.12.2021 aufzuheben, wenn die Sanierungsziele erreicht wurden. Dies trifft auf das 1996 beschlossene Sanierungsgebiet „Plaue/Bernsdorf“ ohne das Gebiet der „Alten Baumwolle“ zu. Aus diesem Grund handelt es sich um eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung (Abgrenzung siehe Lageplan). 

Hintergrund

Die Gesamtmaßnahme im Sanierungsgebiet „Plaue/Bernsdorf“ der Stadt Flöha ist als sehr erfolgreich zu bewerten. Die zu Beginn der Sanierung 1996 bzw. 2001 (Erweiterung des Sanierungsgebietes um die „Alte Baumwolle“) gesteckten Ziele konnten fast vollständig umgesetzt werden. Zahlreiche Bau- und Ordnungsmaßnahmen wurden innerhalb des Sanierungsgebietes realisiert, wie z. B.:

  • Sanierung / bedarfsgerechter Ausbau von Straßen und Brücken (z. B. Bergstraße, Augustusburger Straße, Heinrich-Heine-Straße, Zur Baumwolle)
  • Aufwertung des Baumwollparks
  • Herstellung/Erneuerung von Plätzen sowie Fuß- und Radwegen (z. B. Platz an der Wehrstraße)

Dank vieler privater Sicherungs- bzw. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind fast alle Gebäude im Gebiet heute saniert oder zumindest in Teilen modernisiert. Städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Absatz 2 BauGB wurden nahezu vollständig behoben.

Insgesamt wurden im gesamten Sanierungsgebiet bis 2018 Maßnahmen mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von rd. 16,3 Mio. € durchgeführt. Davon wurden rd. 11,6 Mio. € mit Städtebaufördermitteln finanziert, welche je zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt Flöha getragen wurden.

Ansprechpartner

KEWOG Städtebau GmbH

Telefon: 034432930-0
eMail: staedtebau-wsf@kewog.de
Adresse: Geschäftsstelle Weißenfels Schlossgasse 6, 06667 Weißenfels

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