Das Sachgebiet für Soziales ist u.a. auch für die Erteilung und Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig.
Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zu diesem Thema.
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines wir eine Gebühr von 5,11 € erhoben.
Nach Prüfung der Anträge für Wohnberechtigungsscheine und Feststellung der Voraussetzungen erhalten Sie den entsprechenden Wohnberechtigungsschein. Sie erhalten von uns umgehend Auskünfte, welche Wohnungen zum Bezug zur Verfügung stehen. Für nähere Auskünfte zu den gesetzlichen Reglungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.