Fragen und Antworten zum Antragsverfahren
Wo und wann kann der Kinderbetreuungsplatz beantragt werden?
- durch schriftlichen Antrag bei der Stadt Flöha
- der Antrag ist im Internet, bei der Stadt Flöha und in den Kindertageseinrichtungen erhältlich
- Krippenplatz: frühestens ab Geburt des Kindes, mind. 3 Monate vor Betreuungsbeginn
- Kindergartenplatz: mind. 3 Monate vor Betreuungsbeginn
- Hortplatz: mit Eintritt in die Vorschulgruppe, bis spätestens 30.11. des Vorjahres
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Erziehungsberechtigte
Hinweis: Die Wunscheinrichtungen können auf dem Antrag nach Reihenfolge nummeriert werden.
Wichtig: Alle Erziehungsberechtigen müssen den Antrag unterzeichnen.
Bitte beachten Sie:
- bei unvollständig oder unzutreffenden Angaben kann eine Platzzusage aufgehoben werden und der Platz an ein anderes Kind vergeben werden
- bei Adressänderungen, zum Bespiel durch Umzug: Den Trägern, an denen Kinder angemeldet werden, muss eine gültige postalische Zustelladresse vorliegen, da wir Sie andernfalls nicht benachrichtigen können. Sie tragen hierfür die alleinige Verantwortung.
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Familienstand) sind ebenfalls schriftlich mitzuteilen
Wann und von wem erhalten Sie eine Antwort zu Ihrem Antrag?
- Sie erhalten rechtzeitig vor Betreuungsbeginn eine Einladung zum Abschluss des Betreuungsvertrages von der Stadt Flöha (kommunale Einrichtungen) bzw. des freien Trägers
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
- SächsKitaG
- SächsFöSchulBetrVO
- Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung der Stadt Flöha
Wo erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung?
Hinweis:
Den Antrag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung finden Sie in unserem Bereich "Formulare online".
zu den Formularen
Aktuelle Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden in der Regel jährlich neu berechnet und in Form einer Öffentlichen Bekanntmachung veröffentlicht.
Die aktuellen Elternbeiträge finden Sie unter unserer Rubrik "Ortsrecht/Bekanntmachungen".
zu den Bekanntmachungen