Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise unter 24 Jahre von 22,8 EUR auf 27,60€ und für die regulären Personalausweise von 37,00 EUR auf 46,00 EUR.
Als weitere Neuerung wurden Erleichterungen bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten danach bei der Beantragung keine PIN und PUK (PIN-Brief) ausgehändigt.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 6. Februar 2026, sodass die neuen Gebühren seit dem 7. Februar 2026 anzuwenden sind.
Wir weißen darauf hin, dass die Stadtverwaltung Flöha keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe hat und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die Anpassung pflichtgemäß erfolgt.
Stadtverwaltung Flöha
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