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Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

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Ausschreibung für eine Friedensrichterin oder eines Friedensrichters

Die Stadt Flöha sucht Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Friedens-richterin/eines Friedensrichters für die Schiedsstelle der Stadt Flöha übernehmen möchten.

Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sach-sen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999 ist die Stadt Flöha ver-pflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten.
Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden durch einen ehrenamtlich tätigen Frie-densrichter bzw. eine Friedensrichterin wahrgenommen.
Der/Die Friedensrichter/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und seinen/ihren Fä-higkeiten für das Amt geeignet sein.

Friedensrichter/-in kann nicht sein, wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. Friedensrichter/-in kann ferner nicht sein, wer die Fähig-keit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anord-nung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, bei Beginn der Amtspe-riode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird, nicht in dem Schiedsstellenbezirk wohnt, gegen die Grundsätze der Mensch-lichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wer für das frühere Ministe-rium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war. Der/Die Friedensrichter/-in hat schriftlich zu erklären, dass die Ausschluss-gründe nicht vor-liegen.
Die Wahl des/der Friedensrichters/-in erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch den Stadtrat der Stadt Flöha und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Freiberg.

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben und an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Friedensrichter/innen unterliegen gemäß § 12 des SächsSchiedsGütStG der Fach-aufsicht des Vorstandes des Amtsgerichtes, in der Durchführung der Verhandlungen der Schiedsstelle sind sie unabhängig (§ 12 Absatz 2 Satz 3 SächsSchiedsGütStG).
Außerhalb dieser Verfahren unterliegen die Friedensrichter-/innen der Aufsicht und den Weisungen der Stadt Flöha.
Über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. werden Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung angeboten.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Friedens-richter/-in der Stadt Flöha haben, schicken Sie bitte bis zum 03.07.2020 eine formlo-se schriftliche Bewerbung unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Erklä-rung, dass die oben aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen an die Stadt-verwaltung Flöha, Augustusburger Straße 90, 09557 Flöha. Auskunft erteilt Herr Weiler, Telefon 03726/791108.

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