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Einschränkung der Wasserentnahme läuft aus

Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme läuft aus

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Mittelsachsen ist noch bis 4. Oktober 2019 gültig.

Diese schränkte den Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz ein und verbot die Entnahme mittels Pumpvorrichtungen. Ausgenommen davon waren Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die Entnahmen unter Einhaltung der speziellen Bedingungen und Auflagen ausüben können, wie es beispielsweise bei Wasserkraftanlagen der Fall ist.

Die Allgemeinverfügung war ein geeignetes und erforderliches Mittel, um negative Beeinträchtigungen der Gewässer und der darin lebenden Tiere und Pflanzen zu verhindern, da die Gewässer aufgrund der angespannten Wettersituation extremen Belastungen ausgesetzt waren. „Die Bevölkerung war sensibilisiert und wir hatten, wie bereits im letzten Jahr, vermehrt Anfragen zu dem Thema, die wir gern beantworteten oder auch praktikable Lösungsvorschläge unterbreiten konnten“, so Lutz Holzhey, zuständiger Referatsleiter im Landratsamt. Auch gab es Hinweise, dass Wasser vermutlich unerlaubt entnommen wurde, eine statistische Erfassung dieser erfolgte nicht.

Die Mitarbeiter der Behörde sind diesen Hinweisen umgehend nachgegangen, um die Einstellung etwaiger Entnahmen auch schnellstmöglich zu veranlassen. In allen Fällen werden die „Verursacher“ zum Sachverhalt angehört und befragt. Dass sich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit auch bestätigt, ist nicht immer der Fall. „Fakt ist, eine mögliche illegale Wasserentnahme muss man auch belastbar nachweisen können, damit eine Ahndung vorgenommen werden kann“, erklärt Holzhey. Aus insbesondere wasserwirtschaftlichen aber auch meteorologischen Gründen ist die Allgemeinverfügung bis Oktober befristet. Die hier üblicherweise relevanten Wasserentnahmen haben sich dann reduziert, unter anderem ist die Gartenzeit dann vorbei.

Dennoch appelliert die untere Wasserbehörde sehr zurückhaltend bei Wasserentnahmen zu sein. „Wir haben noch immer niedrige Pegelstände in den Bächen und Flüssen, auch der Grundwasserspiegel ist weit unter dem langjährigen Mittel“, so Lutz Holzhey. Es bedürfe langanhaltender Niederschläge, um die Situation abzumildern. Er weist aber weiterhin auf die aktuelle Gesetzeslage hin, demnach darf Wasser nur entnommen werden, wenn es zu keiner Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes in jeglicher Form, insbesondere Beeinträchtigung der Wasserqualität und Eigenschaft als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, führt. Zudem ist das Aufstauen des Gewässers ohne entsprechende Genehmigung nicht zulässig.

Landratsamt Mittelsachsen
2.10.2019

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