SVG mit img Tag laden

Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

Kalender
Weiterlesen Alle Verkehrsinfos

Veranstaltungen +

Di Mi Do Fr Sa So

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses

Weiterlesen

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Das Polizeiorchester Sachsen lädt ein

Besuchen Sie das Präventionsprogramm für Seniorinnen und Senioren

Weiterlesen

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Alle Termine

Entgelt für Niederschlagswasser - Eine Abzocke oder eine gerechtere Lastenverteilung?

Was von oben ankommt, muss auch unten irgendwo hin - wer aber bezahlt dafür? Foto: ts.(©)

Von Oberbürgermeister Volker Holuscha

Die Stadtoberhäupter müssen sich hinsichtlich der Einführung des „Niederschlagswasserentgeltes“ mit dem Vorwurf auseinandersetzen, sich an dieser Stelle nicht für die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt zu haben. Richtig ist, dass die Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland am 27. April 2018 die Einführung einer solchen Gebühr beschlossen haben. Gänzlich falsch ist jedoch die Behauptung, dass dieses Entgelt aus der Tasche gezaubert wurde, um neue Einnahmequellen für den Zweckverband zu erschließen. Der korrekte Hintergrund dieser Entscheidung liegt in einer Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 7. März 2012 sowie Bundesverwaltungsgerichtlicher Grundsatzentscheidungen und der damit verbundenen Rechtslage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes.

Nachdem 12 Wohnungsgenossenschaften gegen die 2009 eingeführte nach Wohneinheiten gestaffelte Grundgebühr geklagt hatten, erwirkte das Gericht eine Solidarkalkulation. Durch dieses Urteil werden alle Wasserver- und Abwasserentsorger verpflichtet, bei der Kalkulation und Berechnung des Entgeltes im Rahmen der Abwasserbeseitigung genauer zu differenzieren (Solidarkalkulation) zwischen Grundstücken, die nicht an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind, bei denen also nur eine Teilentsorgung vorliegt und Grundstücken, die an die Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind.
Innerhalb einer Vollversorgung darf ein Einheitsentgelt nur festgesetzt werden, wenn der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung nicht mehr als 12 % der Gesamtkosten beträgt. Diese Grenze wurde im Bereich des ZWA Hainichen jedoch nunmehr überschritten. Selbst der in der Verbandsversammlung am 27.04.2018 anwesende Bürgerbeirat sah auf Grund des juristischen Hintergrundes und der Gesamtkostenentwicklung keine Alternative zu dem Entgelt.
12 sächsische Abwasserentsorger im unmittelbaren Umfeld des ZWA haben bereits seit geraumer Zeit dieses Entgelt eingeführt. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass der Finanz- und Verwaltungsaufwand für diese enorm war.

Ab Mai versendet der ZWA Hainichen Erfassungsbögen an seine Kunden mit den jeweiligen Lageplänen der Kunden, den Ausfüllhinweisen und Begriffserklärungen. Erst danach wird im Rahmen einer Gesamtauswertung (Kostengliederung von Schmutz- und Regenwasser, der Erfassung vom Anlagevermögen mit Aktiva Null sowie der Kalkulationsvarianten) deutlich, welche Kosten auf die Kunden zukommen. Erhebliche Investitionen wurden in den letzten Jahren in die Niederschlagswasserbeseitigung im Rahmen von Straßenbauprojekten sowie für den Hochwasserschutz vorgenommen. Somit kann auch noch nicht abgeschätzt werden inwieweit Kunden mehrbelastet oder auch entlastet werden (eine Senkung des Schmutzwassertarifes für Kunden, die das Regenwasser nicht in eine öffentliche Anlage einleiten können, wird einen ersten Ausgleich schaffen). Hierzu werden Ende 2018 die erforderlichen Beschlüsse vorbereitet und zur Abstimmung gestellt.  Danach werden die Vertragsgrundlagen einschließlich Preisliste geändert.

Jedoch werden die Bürgermeister als die Entscheidungsträger im ZWA Hainichen gegenüber der Gesetzgebung, aber auch gegenüber ihren Bürgern sehr verantwortungsvoll abwägen und eine vertretbarer Lösung finden müssen.

Für weitere Fragen hat der ZWA eine Hotline geschaltet: 0800-6737960

Auch können über die Internetpräsenz Informationen eingesehen werden:
zwa-mev.de/abwasser/

Artikel teilen

Fehler melden