Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie) sowie den §§ 47 a- f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gemeinden verpflichtet, eine Lärmkartierung im Turnus von fünf Jahren durchzuführen, wenn sie unter anderem an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr liegen. Dabei ist die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln.
Die Lärmkartierung 2017 liegt nun für die Stadt Flöha vor. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
In der Stadt Flöha wurden die Chemnitzer Straße und die Dresdner Straße einschließlich dem Ortsteil Falkenau (B 173 alt) auf einer Länge von 7,0 km kartiert. Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Lärmkarten in der Stadtverwaltung Flöha, Bauverwaltung, Sachgebiet Tiefbau/ Bauhof, Augustusburger Straße 90, 09557 Flöha, Zimmer 3.04.
Vergrößert und damit genauer können die Ergebnisse der Lärmkartierung über den interaktiven Kartenservice IDA mittels der Themenseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm oder per Direktlink unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm
heruntergeladen werden. Die Lärmkarten für den Straßenverkehr werden ab einem Kartenmaßstab größer 1: 20.000 angezeigt.
Stadtverwaltung Flöha
Bauverwaltung