Verkaufsangebot Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Uferstraße“
Egal ob Sie sich als Familie neu in unserer Region ansiedeln möchten oder unsere Standortqualitäten bereits zu schätzen wissen, wir möchten Ihnen den Weg zu einem neuen Lebensmittelpunkt so einfach wie möglich gestalten und stehen Ihnen als Stadtverwaltung kompetent zur Seite.
Lage:
Kaum ein anderes Grundstück in Flöha verbindet die innerstädtische Lage und das ruhige Wohnen im Grünen so harmonisch wie das Areal des ehemaligen Transport-unternehmens nach Baufreimachung an der Feldstraße in Flöha. Die durchgeführte Rückbaumaßnahme wird im SALKA aktualisiert. Das Baugebiet erstreckt sich innerhalb unseres Stadtgebietes in attraktiver Ortsrandlage im Bebauungsplan „Uferstraße“.
Grundstück:
Das zu bebauende Areal gliedert sich in
5 unbebaute und unerschlossene Parzellen. Die Grundstücke werden in einer Größe von 900 qm bis 1700 qm zum Kauf angeboten.
Die Parzellen sind unvermessen.
Kaufpreis: gegen Gebot
Der Kaufpreis als Mindestgebot liegt bei 44,00 €/m2.
Hinweis:
Bei dieser Annonce handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Flöha ist verpflichtet, die Baugrundstücke mindestens zum vollen Wert zu veräußern. Ein entsprechender Finanzierungsnachweis ist vom Kaufinteressenten auf Anforderung nachzureichen. Ihr Kaufgebot mit Bebauungs-/Nutzungskonzept reichen Sie bitte ausschließlich im verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Baugrundstück „Feldstraße“, mit vollständigem Absender und der Parzellennummer versehen bei der
Stadtverwaltung Flöha
Finanzverwaltung
Sachgebiet Liegenschaften/Abgaben
Frau Viertel
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha
bis zum 31. Januar 2018 ein. Der Amtsleiter Bauverwaltung und die Sachgebietsleiterin Liegen-schaften/Abgaben stehen Ihnen vor Abgabe des Kaufangebotes für Fragen zur Problematik gern zur Verfügung. Dabei ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung von Vorteil.
Die Entscheidung über die gewählte/n Parzelle/n fällt gegen Meistgebot.
Kaufpreisnebenkosten: Grunderwerbssteuer, Notar-, Grundbuch- und Vermessungskosten, Erschließungskosten.
Das Veräußerungsangebot ergeht ohne Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die Stadt Flöha ist nicht verpflichtet, einem Gebot oder dem höchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Weitere Informationen zu diesem und anderen Immobilienangeboten der Stadt Flöha finden Sie hier auf unserer Website.