SVG mit img Tag laden

Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

Kalender
Weiterlesen Alle Verkehrsinfos

Veranstaltungen +

Fr Sa So Mo Di Mi

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Das Polizeiorchester Sachsen lädt ein

Besuchen Sie das Präventionsprogramm für Seniorinnen und Senioren

Weiterlesen

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Für diesen Tag sind noch keine Veranstaltungen eingetragen.

Alle Termine

Information der Landestalsperrenverwaltung

Beschädigung durch Graffiti an der Hochwasserschutzmauer Villa Gückelsberg Foto: Landestalsperrenverwaltung Sachsen

Information der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Hochwasserschutz an der Flöha und Zschopau in Flöha


Sehr geehrte Damen und Herren,
entlang der Flöha und der Zschopau wurden im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung Hochwasserschutzanlagen errichtet. Es wurden Deiche und Hochwasserschutzmauern neu gebaut, erhöht oder saniert.

Die Deiche sind technische Bauwerke, die aus homogenem Boden mit einer geschlossenen Grasnarbe bestehen. Das Gras ist ein wesentliches Element für die Funktionssicherheit des Deiches und für die Wirksamkeit der Hochwasserschutzanlage maßgebend. Deshalb wurde eigens dafür entsprechendes Saatgut zur Begrünung der Deichkörper entwickelt, das sowohl den technischen als auch den naturschutzfachlichen Aspekten gerecht wird.

Der Freistaat ist verantwortlich für die Unterhaltung und Kontrolle dieser wasserwirtschaftlichen Anlagen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit bei Hochwasser zu gewährleisten. Dieser Sachverhalt ist im Sächsischen Wassergesetz geregelt. Dazu gehört es auch Sorge zu tragen, dass keine eigenmächtigen Handlungen sowie mutwillige oder unwissentliche Zerstörungen von Unbefugten stattfinden.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden die Anlagen regelmäßig unterhalten und im Rahmen von Kontrollbegehungen der Zustand überprüft. Die Hochwasserschutzanlagen sind beschildert. Auf den Schildern sind die Verbote gemäß dem Sächsischen Wassergesetz explizit benannt und werden bei Zuwiderhandlungen geahndet.

Leider kam es in letzter Zeit vermehrt zu Verstößen gegen die geltenden Vorschriften. So wurde zum Beispiel die Grasnarbe durch Befahren und Reiten dauerhaft beschädigt.
Jeder Eingriff in den Aufbau des Deiches (z. B. Bepflanzungen) ist eine Gefährdung der Hochwasserschutzanlage, da die Funktion der Grasnarbe als Erosionsschutz nicht mehr gegeben ist. Der Fremdbewuchs ist Nahrungsquelle und Lebensraum für Lebewesen und deren Fressfeinde, die wiederum Schäden an den Deichanlagen verursachen.

Im zunehmenden Maße erfolgen auch Sachbeschädigungen der Hochwasserschutzanlagen und deren Beschilderungen durch Graffiti, Bekleben und Gewalteinwirkungen. Hier handelt es sich um Beschädigungen öffentlichen Eigentums und damit um eine Straftat, die gemäß Strafgesetzbuch geahndet wird. In diesen Fällen leitet die Landestalsperrenverwaltung Ermittlungsverfahren ein und strebt eine zivilrechtliche Klage an. Die Kosten zur sachgerechten Sanierung der betroffenen Anlagen sind schadensersatzpflichtig und müssen vom Verursacher beglichen werden, ebenso die Verfahrenskosten.
Die private Nutzung der Schutzstreifen (Eigentum der Landestalsperrenverwaltung) hinter der Hochwasserschutzanlage als Ablageort von Pflanzkübeln, Sperrmüll, Gartenabfällen, Baumaterialien etc. ist nicht zulässig, denn sie bergen zusätzliche Hochwassergefahren. Zudem wird dadurch nicht nur die Kontrolle und Unterhaltung der Anlagen behindert sondern auch die Aufgaben der kommunalen Wasserwehr erschwert. Denn bei Hochwasser ist die Gemeinde für die Gefahrenabwehr zuständig!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei Nichtbeachtung behördliche Anordnungen zur Beräumung auf Kosten der Verursacher erfolgen.

Hochwasserschutz geht alle an!
Wir möchten Sie bitten, künftig sorgsamer mit den Hochwasserschutzanlagen in Ihrem Ort umzugehen. Helfen Sie mit, durch einen verantwortungsvollen Umgang, die Funktionalität der Hochwasserschutzeinrichtungen dauerhaft zu erhalten.
Wir bieten interessierten Bürgern immer wieder die Möglichkeit, sich umfassend über den Hochwasserschutz in Sachsen und der Region zu informieren. Eine Plattform dazu bietet der diesjährige 2. Sächsische Hochwasserschutztag in Frankenberg auf dem Gelände der Landesgartenschau am 15.06.2019.

Ihre Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau.

Artikel teilen

Fehler melden