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Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

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Jobcenter am 26. Juni geschlossen

Jobcenter Mittelsachsen führt die elektronische Akte ein

Das Jobcenter Mittelsachsen führt im Juni 2017 die elektronische Akte ein und bleibt am 26. Juni 2017 für den Besucherverkehr geschlossen.

Die elektronische Akte  – kurz eAkte  – ist zukünftig das elektronische Abbild der heutigen Kundenakte in Papierform. Alle Unterlagen, die im Jobcenter eingehen, werden gescannt und in einer elektronischen Ablage gespeichert. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile: Sämtliche Anliegen können schneller geklärt werden. Denn es kann von jeder Geschäftsstelle aus und zu jeder Zeit auf die elektronische Akte zugegriffen werden. Selbstverständlich wird der Datenschutz eingehalten und nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf die eAkten zugreifen, die dazu berechtigt sind. Aber es liegen keine Papierakten mehr in Büros oder in Aktenschränken und sie sind optimal – wie in einem elektronischen Safe – geschützt und das Jobcenter spart Postwege, Papier und Lagerfläche.

Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters ändert sich nichts. Wie bisher können Unterlagen in Papierform (möglichst als Kopie) eingereicht werden. Diese werden gescannt und in der eAkte weiterverarbeitet und gespeichert.

Die elektronische Aktenführung wird bundesweit in den Jobcentern bereits seit 2016 schrittweise eingeführt. In Sachsen erfolgt die Einführung innerhalb von drei zeitlichen Wellen. Das Jobcenter Mittelsachsen gehört zur dritten Einführungswelle und beginnt ab 26. Juni 2017 mit der Arbeit mittels elektronischer Aktenführung. Aus diesem Grund bleiben alle Geschäftsstellen des Jobcenters Mittelsachsen am Montag, 26. Juni 2017 ganztägig für den Besucherverkehr geschlossen.

Für Personen, die sich am 26. Juni 2017 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn sie am 27. Juni 2017 vorsprechen.

 

© Landratsamt Mittelsachsen
19.06.2017

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