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Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses

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Nach Bildungsempfehlung: Kinder müssen bis 8. März angemeldet werden

Schulkomplex der Oberschule Flöha-Plaue. Foto: rs.

Anmeldungen der Schüler der Klassenstufe vier an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule

Die Schüler der Klassenstufe vier an den 73 Grundschulen im Landkreis Mittelsachsen erhielten am 15. Februar die Bildungsempfehlungen für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule und damit eine Orientierung für ihre weitere Schullaufbahn.

Sorgeberechtigte Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder an einer Oberschule beziehungsweise an einem Gymnasium ihrer Wahl bis zum 8. März anzumelden. Dafür stehen im Landkreis Mittelsachsen 29 Oberschulen und zwölf Gymnasien zur Verfügung. Sorgeberechtige Eltern von Schülern der Klassenstufe vier ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind ebenfalls an einem Gymnasium ihrer Wahl bis zum 8. März anmelden. Zur Anmeldung wird der Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart und auf den Termin der schriftlichen Leistungserhebung hingewiesen. Schüler der Klassenstufe fünf und aufsteigend, die an ein Gymnasium wechseln möchten, müssen ebenfalls nach erfolgter besonderer Bildungsberatung von den Sorgeberechtigen mit einem Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium bis 12. März angemeldet werden. Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung einzureichen:

  • Original der Bildungsempfehlung,
  • Original des „Aufnahmeantrages für Mittel-/Oberschulen beziehungsweise Gymnasium“, unterzeichnet von den Sorgeberechtigten,
  • Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4,
  • Geburtsurkunde oder eine amtliche beglaubigte Kopie.

Auskünfte über Anmeldezeiten sind über die Kontaktdaten der Bildungseinrichtungen möglich. Beim Einreichen der Unterlagen per Post ist das Datum des Poststempels maßgebend zur Einhaltung der Frist. Einen endgültigen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule oder an einem Gymnasium erhalten die sorgeberechtigten Eltern bis zum 23. Mai. Für die Wahl eines Gymnasiums sind einerseits das prägende Profil ab Klassenstufe acht sowie auch das Angebot zu unterrichtender Fremdsprachen, mögliche Ganztagsangebote, die Erreichbarkeit im Rahmen der notwendigen Schülerbeförderung, die Speisenversorgung und anderes mehr von Bedeutung.

Landratsamt Mittelsachsen
18.02.2019

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