Die Allgemeinverfügungen vom 27.01.2017 wegen der Feststellung der Geflügelpest wurde aufgehoben.
Die Allgemeinverfügungen vom 27.01.2017 zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen der Feststellung von Geflügelpest bei einem Wildvogel in Flöha werden vorbehaltlich der Festlegung in Ziffer 2 aufgehoben.
Durch virologische Untersuchung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) vom 27.01.2017 wurde bei dem am 23.01.2017 im Uferbereich der Zschopau nahe Flöha geborgenen toten Wildvogel (Graureiher) das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus nachgewiesen. Damit war der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festzustellen. Die Dauer des um den Fundort festgelegten Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes von 30 Tagen ist am 26. Februar 2017 abgelaufen. Am 21.02.2017 wurde bei einem weiteren, im Beobachtungsgebiet tot aufgefundenen Wildvogel (Bussard) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Teile des aufzuhebenden Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes unterliegen daher weiterhin den Restriktionen gemäß Allgemeinverfügung vom 21.02.2017.
Landratsamt Mittelsachsen