Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter gesucht
Im Bauamt der Stadtverwaltung Flöha ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters in der Verkehrs- und Bußgeldbehörde zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Innendienst
- Mitwirkung bei Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde
- Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes (Tätigkeiten im Außendienst und Streifendienst)
- Vertretung innerhalb des Amtes
Eine spätere Änderung des Aufgabengebietes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Qualifikation
- Kenntnisse in den zum Aufgabengebiet gehörenden Rechtsgebieten, insbesondere im Verkehrsrecht
- sicherer Umgang mit PC Standardsoftware
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Pkw-Führerschein
- Die Einstellung erfolgt unbefristet.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden und kann im Rahmen unserer internen Dienstvereinbarung familienfreundlich und flexibel gestaltet werden.
- Leistungen des öffentlichen Dienstes wie z.B. 30 Tage Jahresurlaub, tarifliche Bezahlung, eine zusätzliche Altersvorsorge bei der ZVK, Möglichkeiten der Entgeltumwandlung.
- Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD/VKA Entgeltgruppe E8 und beinhaltet auch zukünftige Tarifanpassungen.
- persönliche Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet
Wenn Ihr Interesse an dieser vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabe geweckt ist und Sie die dafür notwendigen Kompetenzen besitzen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 10. Juli 2022 an die Stadtverwaltung Flöha, Personalverwaltung, z.Hd. Herrn Weiler, Augustusburger Straße 90 in 09557 Flöha oder an personal@floeha.de.
Chancengleichheit ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesendet werden können.