Die Stadtverwaltung Flöha sucht Verstärkung im städtischen Bauhof
Bei der Stadtverwaltung Flöha ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ab 01.12.2017 jeweils eine Stelle als Mitarbeiter/in des Bauhofs zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Durchführung des Winterdienstes
- Pflege- und Erhaltungsarbeiten der städtischen Grünflächen
- Straßenunterhaltung
- Stadtreinigung
- Mitwirkung im Katastrophenschutz bei außergewöhnlichen Ereignissen.
Eine spätere Änderung des Aufgabengebietes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenwärter/in oder einer anderen geeigneten Ausbildungsrichtung (z.B. im Handwerk)
- gültige Fahrerlaubnis der Klassen B und C/CE
- wünschenswert sind weitere Qualifikationen (z.B. Baumaschinenführer, Motorkettensäge- und Freischneiderlehrgang
- praktische Erfahrungen in den zum Aufgabengebiet gehörenden Tätigkeiten
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Bereitschaft zu Mehrarbeit, Winterdienst und Rufbereitschaft sowie gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Freien bei allen Witterungsbedingungen
- Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Flöha bzw. Falkenau
- ortsnaher Wohnsitz
Die Vergütung der Stellen richtet sich nach dem TVöD. Die wöchentliche Ar-beitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stellen sind zunächst auf einen Zeitraum von einem Jahr befristet. Bei Bewährung im Aufgabengebiet ist eine Weiterbeschäf-tigung geplant.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt. Chancengleichheit ist für uns selbstverständlich.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellari-scher Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis, Abschlusszeugnisse, Quali-fikationsnachweise, Beurteilungen etc.) richten Sie bitte bis 04.08.2017 an die
Stadtverwaltung Flöha, Personalverwaltung, z.Hd. Herrn Weiler, Augustusburger Straße 90, 09557 Flöha oder an personal@floeha.de.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesendet werden können.
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