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Verkehrsinformationen

Vollsperrung aufgrund Deckensanierung - 21.03. - Ende April 2023 Chemnitzer Straße (B 173), Flöha 1. BA bis 02.04.2023

Aufgrund der Weiterführung der Deckensanierung kommt es auf der Chemnitzer Straße (B 173) im Zeitraum vom 21.03. - voraussichtlich Ende April 2023 zur Vollsperrung.

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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses

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Tierbestandsmeldung 2019

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
  • für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
  • für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2018 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2019 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2019 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2019 den Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de

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