Baugrundstück Lärchenstraße
Teilfläche der Flurstücke Nr. 674/1, 692/8 und 613/1, Gemarkung Flöha
Eigentümer: Stadt Flöha
Lage:
Das Grundstück liegt am Rande des Einfamilienhausgebietes Lärchental. Im Umfeld befinden sich Einfamilienhäuser, ein kleiner Garagenhof, ein Feuerlöschteich, ein Kinderspielplatz, Wald und Erholungs-grundstücke. Das Wohngebiet ist durch den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut erschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich Garagen. Die Pachtverhältnisse gehen mit Grundstückserwerb auf den Käufer über. Die Anschlussstelle A4 in Oberlichtenau ist in 15 Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Größe: unvermessene Teilfläche von ca. 925 m²
Bebaubarkeit:
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben unterliegt den Kriterien des § 34 bzw. § 35 BauGB. Zulässig sind Gebäude für Wohnen und nichtstörendes Gewerbe in Fortführung der Bauflucht entlang der Lärchenstraße. Das Grundstück ist randerschlossen.
Kaufpreis:
Das Mindestgebot liegt bei 35,00 Euro/Quadratmeter.
Kaufpreisnebenkosten:
Grunderwerbssteuer, Notar-, Grundbuch- und Vermessungskosten, Erschließungskosten
Zuschlagskriterien:
Gegen Höchstgebot; Selbstbezug
Hinweise:
Die Stadt Flöha ermöglicht mit diesem Immobilienangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen, bedingungsfreien Kaufpreisangebotes. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren.
Die Stadt Flöha ist nicht verpflichtet, einem Gebot oder dem höchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisangebot einschließlich Finanzierungsdarstellung mit Benennung des Vorhabens, welches zeitnah zu realisieren und zu beziehen ist, senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Angebot Baugrundstück Lärchenstraße
an die Stadtverwaltung Flöha, Sachgebiet Liegenschaften/Abgaben, Augustusburger Straße 90.
Ihre vollständigen Angebotsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30.10.2020 an das Sachgebiet Liegenschaften/Abgaben, Frau Viertel.
Der Amtsleiter Bauverwaltung, Herr Stefan und die Sachgebietsleiterin Liegenschaften/Abgaben, Frau Viertel, stehen Ihnen vor Abgabe des Kaufangebotes für Fragen gern zur Verfügung. Dabei ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung von Vorteil.
Sämtliche Angaben in diesem Kurzexposé sind unverbindlich. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Diese Angaben sowie weitere Immobilienangebot der Stadt Flöha finden Sie auch im Internet unter www.floeha.de.