Auf der Grundlage der am 3. Juni 2020 erlassenen Corona- Schutzverordnung des Freistaates Sachsen, hat die Stadtverwaltung Flöha neue Hygienereglungen für die Benutzung der Sportstätten verfügt.
Wesentliche Änderungen sind:
- Die Sportstätten stehen sowohl dem Vereins- wie auch dem Breitensport zur Verfügung.
- Die Verantwortlichen haben die Teilnehmer der sportlichen Betätigung jeweils schriftlich zu erfassen.
- Unter Einhaltung der Mindestabstandes von 1,5 Metern ist das Umkleiden und Duschen der Sportlerinnen und Sportler eingeschränkt wieder erlaubt.
- Trainigsarten mit Mannschaftsspielcharakter sind wieder zulässig.
- Während der Benutzung der Sportstätten ist weiterhin kein Publikumsverkehr zugelassen.
- Die Benutzer der Sportanlagen sind für die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften verantwortlich.
Diese Reglungen treten ab dem 8. Juni in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
gez. Volker Holuscha
Oberbürgermeister