Weiterhin Gefahr durch Schadinsekten – nutzen Sie das kommende Halbjahr!
Informationen des Staatsbetriebs Sachsenforst
Nicht überall konnte der Massenvermehrung von Borkenkäfern und anderen Schadinsekten erfolgreich Einhalt geboten werden. Teilweise kam es zu flächigem Absterben von Waldbeständen im Freistaat Sachsen. Neben Nadelholzbeständen ist witterungsbedingt auch zunehmend Laubholz betroffen.
Fichtenbestände
Dort, wo nicht alle der 2019 mit Borkenkäfern befallenen Bäume rechtzeitig vor dem Ausflug der Jungkäfer saniert wurden, überwintern diese Käfer in der Bodenstreu. Hinzu kommen die erst im August/September befallenen und ebenfalls noch nicht eingeschlagenen und abtransportierten Bäume, in denen die Käfer unter der Rinde überwintern. Deshalb ist die Gefahr für eine Fortsetzung der Massenvermehrung in 2020 sehr hoch.
Kiefern, Lärchen, Laubholz
An Kiefern, Lärchen und auch an Laubhölzern sind teilweise umfängliche Schäden durch den Befall unterschiedlicher Schädlinge und / oder Trockenheit entstanden. Es besteht Anlass zur Sorge, dass das Schadgeschehen in 2020 voranschreitet.
Es ist demnach mit einer weiteren flächenhaften Ausbreitung der Schäden zu rechnen, worauf Sie als Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen jetzt reagieren sollten.
Maßnahmen, die Sie im kommenden Halbjahr durchführen sollten:
1.) Verschaffen Sie sich einen Überblick über den aktuellen Zustand Ihrer Waldflächen, Dies sollten Sie im Abstand von 4-6 Wochen wiederholen, weil der Befalls z.T. erst in den nächsten Monaten sichtbar wird.
2.) Prüfen Sie, wo umgehend gehandelt werden muss, z.B. zum Zweck der Verkehrssicherung / Gefahrenabwehr.
3.) Legen Sie eine Reihenfolge fest, wie Sie auf Ihren Waldflächen handeln wollen, z.B. bei
- Waldschutzkontrollen (Schädlingserfassung),
- Entnahme von mit rindenbrütenden Schädlingen befallenen Bäumen,
- Holzlagerung, Transport, Holzverkauf,
- ggf. aktiven Maßnahmen zur Wiederbewaldung.
Zur erforderlichen „sauberen“ Waldwirtschaft gehört nicht das Entfernen von rindenfreien Bäumen, aus denen die Käfer bereits ausgeflogen sind. Diese müssen nur dann gefällt werden, wenn die Verkehrssicherheit bei Belassen nicht gewährleistet ist.
Prüfen Sie, ob Sie Ihre vorgesehenen Maßnahmen ggf. mit weiteren Waldbesitzern abstimmen oder mit einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kontakt aufnehmen sollten; gemeinschaftlich lassen sich die Aufgaben evtl. besser bewältigen. Sprechen Sie evtl. benötigte Forstunternehmer mit ausreichender Vorlaufzeit an und beauftragen Sie diese früh genug. Prüfen Sie auch, wie Sie Ihren Wald besser auf zukünftige Schadereignisse (z. B. Sturm, Schneebruch, Feuer, Insektenkalamitäten) vorbereiten können.
Informationen und Hilfestellungen finden Sie zum Beispiel im Waldbesitzer-Portal auf den Internetseiten von Sachsenforst (www.sachsenforst.de). Über die dortige Förstersuche erhalten Sie die Kontaktdaten Ihres Beratungsförsters von Sachsenforst. Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stehen Ihnen die Unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Forstbezirk Chemnitz
Am Landratsamt 3, Haus 5
09648 Mittweida
Tel.: 03727 956 601
Revier Flöha: Juliane Klein: Tel.: 03726 582 416/ Mobil: 0172 7938226
örtlich zuständige Beratungsförster von Sachsenforst (https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche/)
oder
Untere Forstbehörden des Landratsamt Mittelsachsen Tel.: 03731 799 3621